Ablauf und Kosten

Erste Schritte zu einer Psychotherapie

Die psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis richtet sich an Personen im Erwachsenenalter. Im Folgenden zeige ich Ihnen die einzelnen Schritte hin zu einer ambulanten Psychotherapie auf.

Kontaktaufnahme

Sollten Sie eine Psychotherapie in meiner Praxis in Erwägung ziehen, nehmen Sie zunächst Kontakt zu mir auf, idealerweise per E-Mail. Bei freien Kapazitäten melde ich mich dann zeitnah bei Ihnen zurück, sodass wir einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren können.

Erstgespräch / Sprechstunde
Im persönlichen Erstgespräch klären wir zunächst Ihr Anliegen. Es wird zudem überprüft, ob die Indikation für eine Psychotherapie besteht und das Verfahren der kognitiven Verhaltenstherapie zu Ihrem Anliegen passt.
Probatorik oder Akutbehandlung
Sofern die Indikation für eine Psychotherapie vorliegt und freie Therapieplätze zur Verfügung stehen, wird im Anschluss entweder eine Akutbehandlung oder die Probatorik begonnen. Die Probatorik dient einem weiteren beiderseitigem Kennenlernen sowie einer vertieften Diagnostik und Therapieplanung.
Antrag auf Psychotherapie
Im Anschluss an die Probatorik wird ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Die Beantragung erfolgt durch mich, Antragsformulare werden gemeinsam mit Ihnen ausgefüllt. Nach einer Bewilligung durch die Krankenkasse kann die Psychotherapie beginnen.
Kontaktaufnahme
Sollten Sie eine Psychotherapie in meiner Praxis in Erwägung ziehen, nehmen Sie zunächst Kontakt zu mir auf, idealerweise per E-Mail. Bei freien Kapazitäten melde ich mich dann zeitnah bei Ihnen zurück, sodass wir einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren können.
Erstgespräch / Sprechstunde
Im persönlichen Erstgespräch klären wir zunächst Ihr Anliegen. Es wird zudem überprüft, ob die Indikation für eine Psychotherapie besteht und das Verfahren der kognitiven Verhaltenstherapie zu Ihrem Anliegen passt.
Probatorik oder Akutbehandlung
Sofern die Indikation für eine Psychotherapie vorliegt und freie Therapieplätze zur Verfügung stehen, wird im Anschluss entweder eine Akutbehandlung oder die Probatorik begonnen. Die Probatorik dient einem weiteren beiderseitigem Kennenlernen sowie einer vertieften Diagnostik und Therapieplanung.
Antrag auf Psychotherapie
Im Anschluss an die Probatorik wird ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Die Beantragung erfolgt durch mich, Antragsformulare werden gemeinsam mit Ihnen ausgefüllt. Nach einer Bewilligung durch die Krankenkasse kann die Psychotherapie beginnen.

Als kassenärztlich zugelassene Psychotherapeutin bin ich dazu berechtigt, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Dadurch entstehen bei gesetzlich versicherten PatientInnen im Rahmen einer Psychotherapie in der Regel keine Kosten.

Bei privatversicherte PatientInnen können sich die Voraussetzungen zwischen den einzelnen Versicherungen sowie den individuell vereinbarten Verträgen und Tarife hinsichtlich einer Kostenübernahme unterscheiden. Daher empfehle ich, dass Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die Kostenübernahme von Psychotherapie informieren. Bitte beachten Sie, dass einige Versicherungen bzw. spezifische Tarife die Kosten für eine Psychotherapie nicht oder nur anteilig übernehmen, sodass für Sie ggf. Kosten entstehen, die selbst zu tragen sind.

Sollten Sie die Kosten einer Psychotherapie als SelbstzahlerIn tragen wollen, ist dies ebenfalls möglich. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Nach dem Patientenrechtegesetz bin ich verpflichtet, Sie transparent und schriftlich über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung aufzuklären. Im Zuge dessen erhalten Sie vor Beginn der Therapie eine detaillierte Übersicht über die Gebührenordnung und die zu erwartenden Kosten.

Mögliche Kosten einer Psychotherapie